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Masterarbeit

Anmeldung der Masterarbeit

Regelungen zur Ausgabe, Abgabe und Bewertung der Masterarbeit

Ab 01. Februar 2012 verbindliche Regelung

Weitere Rahmenbedingungen

  • Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt vier Monate, und kann aus Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten hat, um maximal zwei Monate verlängert werden.
  • Die Masterarbeit kann frühestens zu Beginn des vierten Semesters angemeldet werden.
  • Die Masterarbeit kann angemeldet werden, wenn mindestens 80 ECTS-Punkte erfolgreich erbracht wurden.
  • Die Frist zur Anmeldung der Masterarbeit beträgt nach Erbringung aller studienbegleitenden Prüfungsleistungen (92 ECTS) drei Monate ab dem Vorlesungsbeginn des Folgesemesters.
  • Der Studierende ist zum Zeitpunkt der Anmeldung und der Abgabe der Masterarbeit immatrikuliert.
  • Studierende müssen bis zum vollständigen Abschluss des Studiums (i.d.R. bis zur Abgabe der Abschlussarbeit) immatrikuliert sein.
  • Die maximale Studiendauer beträgt fünf Semester, d.h. die Abgabe der Masterarbeit muss spätestens zum Ende des fünften Studiensemesters erfolgen.
  • Der Inhalt und Umfang der Masterarbeit wird mit den Prüfern direkt abgestimmt.
  • Die Masterarbeit muss als schriftlich gebundene Arbeit und in digitaler Form auf einem Datenträger eingereicht werden.
  • Bei der Anmeldung der Masterarbeit müssen zwei Prüfer benannt werden, die innerhalb und/oder außerhalb der Hochschule angesiedelt sein können.

Erst- und Zweitprüfer der Masterarbeit dürfen sein:

1. Möglichkeit: 2 Professoren der HdM
(in diesem Fall ist zusätzlich ein externer berufserfahrener Praxisbetreuer möglich, falls dieser keinen Master- oder Universitätsabschluss hat)

2. Möglichkeit: 1 Professor der HdM + 1 externe Person
(Abschlussgrad der externen Person: Master, alternativ Universitätsdiplom + 3 Jahre Berufserfahrung)

3. Möglichkeit: 1 Professor der HdM + 1 Lehrbeauftragter des laufenden Semesters (Abschlussgrad des Lehrbeauftragten: Master, alternativ Universitätsabschluss)

4. Möglichkeit: 1 Professor der HdM + 1 HdM-Mitarbeiter
(Abschlussgrad des HdM-Mitarbeiters: Master, alternativ Universitätsdiplom + 3 Jahre Berufserfahrung; auch in diesem Falle ist zusätzlich ein externer berufserfahrener Praxisbetreuer möglich, falls dieser keinen Master- oder Universitätsabschluss hat)

Prof. Harald Eichsteller
aktualisiert am 8. November 2011


Studiengangssekretariat

Ansprechpartnerin für die Anmeldung von Prüfungen und Abschlussarbeiten:

Frau Agneta Fogas-Braun
Tel. 0711 8923-2205
fogas-braun@hdm-stuttgart.de

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Vorlesungsverzeichnis

Im Vorlesungsverzeichnis der HdM sind alle Veranstaltungen und Studieninhalte abrufbar.

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