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Anmeldung

Anmeldung der Abschlussarbeit und Infoblatt (.doc)


Regelungen zur Ausgabe, Abgabe und Bewertung der Masterarbeit
Studien- und Prüfungsordnung
Abschlussarbeiten in Kooperation mit Unternehmen
Hinweise zur Abschlussarbeit - Diplomarbeit bzw. Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit

Weitere Rahmenbedingungen

 

  • Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt vier Monate, und kann aus Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten hat, um maximal zwei Monate verlängert werden.

 

  • Die Masterarbeit kann frühestens zu Beginn des vierten Semesters angemeldet werden.

  • Der Studierende ist zum Zeitpunkt der Anmeldung und der Abgabe der Masterarbeit immatrikuliert.

  • Studierende müssen bis zum vollständigen Abschluss des Studiums (i.d.R. bis zur Abgabe der Abschlussarbeit) immatrikuliert sein.

  • Die maximale Studiendauer beträgt fünf Semester, d.h. die Abgabe der Masterarbeit muss spätestens zum Ende des fünften Studiensemesters erfolgen.

  

  • Der Inhalt und Umfang der Masterarbeit wird mit den Prüfern direkt abgestimmt.

 

  • Die Masterarbeit muss als schriftlich gebundene Arbeit und in digitaler Form auf einem Datenträger eingereicht werden.

 

  • Bei der Anmeldung der Masterarbeit müssen zwei Prüfer benannt werden, die innerhalb und/oder außerhalb der Hochschule angesiedelt sein können.

  • Erst- und Zweitprüfer der Masterarbeit dürfen sein:

 

1. Möglichkeit:

2 Professoren der HdM

(in diesem Fall ist zusätzlich ein externer Praxisbetreuer möglich falls diese Person wegen ihres Studienabschlusses als externer Prüfer nicht in Frage kommt)

 

2. Möglichkeit:

1 Professor der HdM + 1 Lehrbeauftragter des laufenden Semesters

 

3. Möglichkeit:

1 Professor der HdM + 1 HdM-Mitarbeiter (Abschlussgrad des HdM-Mitarbeiters: Master, alternativ Universitätsdiplom + 5 Jahre Berufserfahrung)

 

4. Möglichkeit:

1 Professor der HdM + 1 externe Person (Abschlussgrad der externen Person: Master, alternativ Universitätsdiplom + 5 Jahre Berufserfahrung) 

 

(Stand: 29.03.2010)

 


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