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Informationen zur Masterarbeit |
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Anmeldung
Anmeldung der Abschlussarbeit und Infoblatt (.doc)
Regelungen zur Ausgabe, Abgabe und Bewertung der Masterarbeit
Studien- und Prüfungsordnung
Abschlussarbeiten in Kooperation mit Unternehmen
Hinweise zur Abschlussarbeit - Diplomarbeit bzw. Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit
Weitere Rahmenbedingungen
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Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt vier Monate, und kann aus Gründen, die der Studierende nicht zu vertreten hat, um maximal zwei Monate verlängert werden.
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Die Masterarbeit kann frühestens zu Beginn des vierten Semesters angemeldet werden.
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Der Studierende ist zum Zeitpunkt der Anmeldung und der Abgabe der Masterarbeit immatrikuliert.
- Studierende müssen bis zum vollständigen Abschluss des Studiums (i.d.R. bis zur Abgabe der Abschlussarbeit) immatrikuliert sein.
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Die maximale Studiendauer beträgt fünf Semester, d.h. die Abgabe der Masterarbeit muss spätestens zum Ende des fünften Studiensemesters erfolgen.
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Der Inhalt und Umfang der Masterarbeit wird mit den Prüfern direkt abgestimmt.
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Die Masterarbeit muss als schriftlich gebundene Arbeit und in digitaler Form auf einem Datenträger eingereicht werden.
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Bei der Anmeldung der Masterarbeit müssen zwei Prüfer benannt werden, die innerhalb und/oder außerhalb der Hochschule angesiedelt sein können.
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Erst- und Zweitprüfer der Masterarbeit dürfen sein:
1. Möglichkeit:
2 Professoren der HdM
(in diesem Fall ist zusätzlich ein externer Praxisbetreuer möglich falls diese Person wegen ihres Studienabschlusses als externer Prüfer nicht in Frage kommt)
2. Möglichkeit:
1 Professor der HdM + 1 Lehrbeauftragter des laufenden Semesters
3. Möglichkeit:
1 Professor der HdM + 1 HdM-Mitarbeiter (Abschlussgrad des HdM-Mitarbeiters: Master, alternativ Universitätsdiplom + 5 Jahre Berufserfahrung)
4. Möglichkeit:
1 Professor der HdM + 1 externe Person (Abschlussgrad der externen Person: Master, alternativ Universitätsdiplom + 5 Jahre Berufserfahrung)
(Stand: 29.03.2010)
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