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1. Teil: Master allgemein
Der Master ist der Abschlussgrad eines weiterführenden Studiengangs. Mit den Masterstudiengängen soll es Studierenden möglich sein, nach einer relativ kurzen Studienzeit (in der Regel vier Semester) einen zweiten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erlangen, der auf einem bereits abgeschlossenen Studium (i.d.R. Bachelor) aufbaut. Dieser kann sich direkt an ein Erststudium anschließen oder eine Weiterqualifizierung nach einer ersten Berufsphase bieten. Im Rahmen des Masterstudiengangs sollen vertiefende fachliche und methodische Kompetenzen sowie ein Überblick über die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Mediendisiziplinen erworben werden.
Master of Arts. Im Diploma Supplement wird der Schwerpunkt ausgewiesen, für den man sich in der Bewerbung festgelegt hat und für den man zugelassen wurde (Medientechnik, Mediengestaltung, Medienwirtschaft oder Unternehmenskommunikation).
Das Masterstudium dauert 4 Semester inklusive Abschlussarbeit. Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt mindestens 120 und höchstens 130 Credits. Das Studium besteht aus einem Pflichtmodul mit insgesamt 12 ECTS-Punkten sowie einer
Vielzahl von Wahlpflichtmodulen, aus denen Module und Veranstaltungen mit einer Summe von mindestens 78 ECTS-Punkten zu wählen sind. Die restlichen 30 ECTS-Punkte werden durch Masterarbeit und Tutorium im 4. Semester erbracht.
Zur internationalen Vergleichbarkeit werden Studien- und Prüfungsleistungen in Leistungspunkten nach dem ECTS bemessen. Das ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Punkte (= Credits) ergibt, also 30 ECTS-Punkte pro Semester. Das Arbeitspensum von Studierenden im Rahmen eines Vollzeitstudiengangs beläuft sich in Europa in den meisten Fällen auf 36 bis 40 Wochen pro Jahr; in diesen Fällen entspricht ein Credit 24 bis 30 Arbeitsstunden. Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die die Studierenden im Durchschnitt benötigen, um die erforderlichen Lernergebnisse zu erzielen. Credits erhalten Studierende erst nach Abschluss der zu leistenden Arbeit und der entsprechenden Beurteilung der erzielten Lernergebnisse.
Das von der HdM zur Akkreditierung vorgelegte Masterkonzept hatte dies vorgesehen, wurde allerdings von der Akkreditierungsagentur zurückgewiesen. Für eine vertiefende Fachkarriere in der Medientechnik ist der M.A. potenziellen Arbeitgebern gegenüber eventuell erklärungsbedürftig - die Studieninhalte sowie Tradition und Reputation der HdM werden dies höchstwahrscheinlich kompensieren; für Managementkarrieren kann der Abschluss als M.A. sogar förderlich sein.
Für die gesamte Hochschule wurde das Akkreditierungsverfahren in den Jahren 2005 und 2006 durchgeführt und alle Studiengänge der Fakultät Elektronische Medien sind bis 2012 akkreditiert.
2. Teil: Bewerbung
Jeweils zum 15. Januar für das Sommersemester und zum 15. Juli für das Wintersemester.
Zulassungsantrag; beglaubigte Zeugniskopie des abgeschlossenen Hochschulstudiums (Sonderregelungen siehe oben), ggf. Arbeitsnachweise, Beurteilungen, Zeugnisse etc. zu Berufstätigkeiten; Bewerbungsmappe mit Motivationsschreiben und Empfehlungen (bspw. von Hochschulen, Arbeitgebern, Institutionen) sowie Nachweise von politischem, sozialem, sportlichem, musikalischem und sonstigem kulturellen Engagement.
Liegt die Gesamtnote des grundständigen Studiums noch nicht vor und der Bewerber kann die Anmeldung zu allen zum Abschluss des Studiums notwendigen Prüfungen nachweisen, wird das arithmetische Mittel der nach ECTS gewichteten bisher erbrachten Prüfungsleistungen als Verfahrensnote herangezogen. In diesem Fall ist der vollständige, benotete Nachweis über alle Prüfungsleistungen im Sinn eines endgültigen Abschlusszeugnisses spätestens bei der Einschreibung zu erbringen.
Die früheste Anmeldung ist zu Beginn des letzten Studiensemesters im Bachelorstudium möglich. Nach Absprache mit Erst- und Zweitbetreuer ist die Bachelorarbeit so anzumelden, dass sie spätestens 6 Wochen vor Beginn des Masterstudiums dem Prüfungsamt vorliegt (15.8. bzw. 31.1.).
Die Zulassung basiert auf einer Eignungs- und einer Leistungskomponente. Die Eignung der Bewerber wird nach der Affinität des Erststudiums beurteilt. Für die Bildung einer Rangfolge wird eine sog. Verfahrensnote gebildet, die sich aus den curricularen Leistungen des Erststudiums sowie eventuell weiteren Leistungen, insbesondere im extracurricularen Bereich (spezifische Berufstätigkeiten sowie politisches, soziales, sportliches, musikalisches und sonstiges kulturelles Engagement) zusammensetzt.
Für den
Studienschwerpunkt Medientechnik liegt volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im medialen ingenieurwissenschaftlichen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Audiovisuelle Medien und Medieninformatik der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge anderer deutscher oder ausländischer Hochschulen anerkannt.
Für den Studienschwerpunkt Mediengestaltung liegt volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im gestalterisch/konzeptionellen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Audiovisuelle Medien und Informationsdesign der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge anderer deutscher oder ausländischer Hochschulen anerkannt.
Für den Studienschwerpunkt Medienwirtschaft liegt volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im wirtschaftswissenschaftlich/kommunikativen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Medienwirtschaft sowie Werbung und Marktkommunikation der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge anderer deutscher oder ausländischer Hochschulen anerkannt.
Für den Studienschwerpunkt Unternehmenskommunikation liegt volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im kommunikationswissenschaftlich/sozialwissenschaftlich/werbewirtschaftlichen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Werbung und Marktkommunikation, Informationsdesign sowie Medienwirtschaft der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge anderer deutscher oder ausländischer Hochschulen anerkannt.
Zur Bildung der Verfahrensnote können auf die Gesamtnote des grundständigen Studiums Notengutschriften vergeben werden. Bei einer dem Studienziel förderlichen Berufstätigkeit von mindestens 2 Jahren kann eine Notengutschrift bis zu einer halben Note gewährt werden. Für den Studiengang wird im Hinblick auf die Eignung und Motivation für das angestrebte Studienziel zusätzlich die Bewertung einer Bewerbungsmappe mit Motivationsschreiben und Empfehlungen sowie Nachweisen zu politischem, sozialem, sportlichem, musikalischem und sonstigem kulturellen Engagement herangezogen. Für die Inhalte der Bewerbungsmappe kann eine weitere Notengutschrift von bis zu einer halben Note gewährt werden.
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