Für alle Master-Studiengänge gilt: Wer ein Master-Studium anstrebt, braucht einen international anerkannten Hochschulabschluss, zum Beispiel einen Bachelor- oder Diplom-Abschluss einer Universität oder Fachhochschule, das Erste Staatsexamen, Magister oder einen baden-württembergischen Berufsakademie-Abschluss (Duale Hochschule).
Der grundständige Studiengang muss bezogen auf den Master-Studiengang affin oder teilaffin sein, das heißt, ihm fachlich ganz oder teilweise entsprechen. Bei der Studienplatzvergabe werden zunächst die Absolventen von voll affinen Studiengängen berücksichtigt und erst dann, falls noch Studienplätze frei sind, Bewerber teilaffiner Studiengänge.*
Voraussetzung für die Zulassung im Schwerpunkt Mediengestaltung ist die Affinität des ersten Hochschulstudiums zu diesem Schwerpunkt. Es liegt volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im gestalterisch/konzeptionellen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Audiovisuelle Medien und Informationsdesign der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge anderer nationaler oder internationaler Hochschulen anerkannt.
Voraussetzung für die Zulassung im Schwerpunkt Medientechnik ist die Affinität des ersten Hochschulstudiums zu diesem Schwerpunkt. Es liegt volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im medialen ingenieurwissenschaftlichen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Audiovisuelle Medien und Medieninformatik der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge anderer nationaler oder internationaler Hochschulen anerkannt.
Voraussetzung für die Zulassung im Schwerpunkt Medienwirtschaft ist die Affinität des ersten Hochschulstudiums zum Schwerpunkt Medienwirtschaft. Es liegt volle Affinität des grundständigen Studiums zu dem angestrebten Masterstudiengang vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im wirtschaftswissenschaftlich/kommunikativen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Medienwirtschaft sowie Werbung und Marktkommunikation der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge von anderen nationalen oder internationalen Hochschulen anerkannt.
Voraussetzung für die Zulassung im Schwerpunkt Unternehmenskommunikation ist die Affinität des ersten Hochschulstudiums zu diesem Schwerpunkt. Es liegt volle Affinität des grundständigen Studiums vor, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium im kommunikationswissenschaftlich sozialwissenschaftlich/werbewirtschaftlichen Bereich vorliegt. Neben den Abschlüssen Werbung und Marktkommunikation, Informationsdesign sowie Medienwirtschaft der Hochschule der Medien werden auch ähnlich positionierte Studiengänge anderer nationaler oder internationaler Hochschulen anerkannt.
* de facto ist bei den Bewerberzahlen der letzten Semester nicht damit zu rechnen, dass teilaffine Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz bekommen.
Ansprechpartner für Fragen
zu Studium und Bewerbung:
Prof. Harald Eichsteller
Mobil: 0171 8165 411
eichsteller@hdm-stuttgart.de
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